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AGB

§1 Kursbuchung:

Anmeldungen zu unseren Kursen können persönlich, telefonisch, per E-Mail und schriftlich erfolgen und sind verbindlich. 
Die Aufnahme auf unseren Wartelisten erfolgt unverbindlich.
Nachdem ein Kurs gebucht wurde, erhält der Teilnehmer eine entsprechende E-Mail mit allen Informationen zum Kurs und den Kursgebühren. Die Kursgebühr ist umgehend nach Erhalt dieser Informationsmail zu überweisen, spätestens jedoch zur ersten Unterrichtseinheit in bar zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung eine Mahnpauschale von 5€ zu entrichten.

§2 Laufzeit:

Die Laufzeit der Kurse ist individuell und wird den Kursteilnehmern entsprechend per Mail, telefonisch oder persönlich mitgeteilt. Wird der Kurs nicht schriftlich 2 Wochen vor Kursende gekündigt, so verlängert sich der Vertrag mit Jule´s Schwimmschule automatisch um den Folgekurs. An gesetzlichen Feier - und Brückentagen findet kein Schwimmunterricht statt und es besteht auch kein Anspruch auf Ersatztermine. Versäumte Unterrichtseinheiten können leider nicht erstattet werden.
Der Schwimmunterricht findet auch in den Ferien statt.
Die Schwimmschule Jules´s Schwimmschule schließt ausschließlich in den Weihnachts- und Sommerferien!

§3 Absage durch Jule´s Schwimmschule:

Sollte es einmal nicht möglich sein den Unterricht durchführen zu können, ohne das die Schuld bei der Schwimmschule Jule´s Schwimmschule liegt, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. 
(z.B. technischer Defekt der Schwimmhalle, oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse).
Auch steht es der Schwimmschule frei, bei Notwendigkeit einen anderen Kursleiter, ohne vorherige Ankündigung, einzusetzen.

§4 Leistungs-/Preisänderungen:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der Schwimmschule Jule`s Schwimmschule von dem vereinbarten Inhalt, die nach Abschluss der Vereinbarung notwendig werden sind möglich. Die Schwimmschule verpflichtet sich den Kursteilnehmer über etwaige Leistungsveränderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht kein Anspruch auf eine / einen bestimmten Kursleiter /-in bzw. Schwimmtrainer /-in. Der Wechsel in einen anderen Kurs der Schwimmschule Jule´s Schwimmschule ist nach Absprache mit Julia Arendt je nach Kapazität möglich.

§5 Kündigung:

Die Schwimmschule Jule´s Schwimmschule kann ohne Einhaltung einer Frist die Vertragsvereinbarung kündigen, wenn der Kursteilnehmer / Erziehungsberechtigte sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Während des Schwimmunterrichts dürfen sich nur nach vorheriger Absprache mit dem/der Kursleiter /-in Begleitpersonen im Schwimmbad aufhalten. Werden Anweisungen der Kursleiterin /des Kursleiters nicht befolgt und der Unterricht gestört, kann der störende Kursteilnehmer / Erziehungsberechtigter / Begleiter nach vorheriger Abmahnung von der betreffender Unterrichtsstunde, in schweren Fällen vom Rest des Kurses, ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn der Kursteilnehmer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt. Die ausgehängten Hausordnungen, Nutzungsbedingungen und Hygieneverordnungen sind Bestandteil dieser AGB.

§6 Haftung:

Während des Schwimmunterrichts sind die Kursteilnehmer durch Jules Schwimmschule haftpflichtversichert. Die Haftung besteht einzig während der gebuchten Unterrichtszeit. Der Kursteilnehmer, Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. Der direkte Schwimmhallenbereich darf nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein Personal von Jule´s Schwimmschule anwesend ist.
Die Erziehungsberechtigten und eventuelle Begleitpersonen tragen Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Schwimmunterricht nicht ins Wasser gehen, um Störungen des Schwimmunterrichts sowie Unfälle zu vermeiden.

§7 Sonstiges:

Film- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Schwimmschule Jule´s Schwimmschule gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.