AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Schwimmschule Jule‘s Schwimmschule GmbH angebotenen und durchzuführenden Schwimmkurse & Einzeltraining.
Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Schwimmunterricht (§ 611 BGB). Es gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Kursbuchung:
Kursbuchungen sind ausschließlich über unsere Homepage möglich und gelten mit Abschluss des Buchungsvorgangs als verbindlich. Anmeldungen für Einzeltrainings können persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Nach der Buchung eines Kurses erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit allen Informationen zum Kurs und den Kursgebühren. Mit der Anmeldung für den Schwimmkurs werden diese AGB anerkannt. Der Schwimmkurs ist generell an die zur Teilnahme angemeldete Person gebunden.
Die Kursgebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Informationsmail, spätestens jedoch zur ersten Unterrichtseinheit, in bar oder per Überweisung zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahnpauschale von 5 € pro Mahnung berechnet.
§2 Teilnahmevoraussetzungen/ Gesundheitserklärung:
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein allgemein guter Gesundheitszustand des teilnehmenden Kindes. Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, sind diese der Schwimmschule vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen (siehe Gesundheitserklärung).
Die Schwimmschule behält sich vor, im Zweifelsfall ein ärztliches Attest zu verlangen oder das Kind vom Kurs auszuschließen.
Die Erziehungsberechtigten versichern mit der Anmeldung, dass das Kind gesundheitlich zur Teilnahme am Schwimmunterricht in der Lage ist. ChronischeErkrankungen, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen sowie ansteckende Krankheiten sind der Schwimmschule vor Kursbeginn mitzuteilen.
§3 Laufzeit und Verlängerung:
Die Laufzeit der Kurse ist individuell und wird den Kursteilnehmern per E-Mail mitgeteilt.
Wird der Kurs nicht innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die reguläre Dauer eines weiteren Kurses.
Die Schwimmschule Jule‘s Schwimmschule GmbH wird die Teilnehmer rechtzeitig, spätestens drei Wochen vor Kursende, über die Möglichkeit zur Kündigung informieren.
An gesetzlichen Feier- und Brückentagen findet kein Schwimmunterricht statt; ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nicht.
Versäumte Unterrichtseinheiten können nicht erstattet werden.
Der Schwimmunterricht findet auch während der Ferien statt, ausgenommen sind die Weihnachts- und Sommerferien.
§4 Absage durch Jule’s Schwimmschule:
Sollte es einmal nicht möglich sein, den Unterricht durchzuführen, ohne dass die Schwimmschule Jule’s Schwimmschule GmbH dafür verantwortlich ist (z.B. technischer Defekt der angemieteten Schwimmhalle, höhere Gewalt), besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.
Bei Bedarf kann die Schwimmschule ohne vorherige Ankündigung einen anderen Kursleiter einsetzen.
§5 Leistungs-/Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsschluss sind möglich, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Kurses nichtbeeinträchtigen.
Die Schwimmschule verpflichtet sich, die Kursteilnehmer über etwaige Änderungen unverzüglich zu informieren.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Kursleitung. Ein Kurswechsel ist innerhalb Jules Schwimmschule GmbH jederzeit möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt. Die endgültige Entscheidung über einen Kurswechsel liegt bei der Schwimmschule. Ein Anspruch auf einen Kurswechsel besteht nicht.
§6 Kündigung:
Die Schwimmschule Jule’s Schwimmschule GmbH kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kursteilnehmer oder die Erziehungsberechtigten sich vertragswidrig verhalten und eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
Während des Schwimmunterrichts dürfen sich Begleitpersonen nur nach Absprache im Schwimmbad aufhalten.
Bei Störung des Unterrichts oder Missachtung von Anweisungen kann der Kursteilnehmer oder Begleiter ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Hausordnungen und Hygieneregelungen der genutzten Schwimmeinrichtungen sind Bestandteil dieser AGB.
§7 Haftung:
Die Schwimmschule haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Während des Schwimmunterrichts sind die Kursteilnehmer durch die Schwimmschule haftpflichtversichert.
Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die gebuchte Unterrichtszeit. Außerhalb dieser Zeiten betreten Kursteilnehmer, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.
Der Schwimmhallenbereich darf nur in Anwesenheit eines Kursleiters betreten werden.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Spielzeuge übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.
§8 Bildmaterial:
Film- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Schwimmschule gestattet.
Eine Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Zu Schulungszwecken ist es der Schwimmschule gestattet, Unterrichtspassagen aufzunehmen, oder eine Videoschulung durchzuführen. Eine Veröffentlichung findet ausdrücklich nicht statt. Nach Durchsicht und Analyse wird das Material gelöscht.
§9 Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, genutzt und verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Kursorganisation und – abwicklung durch die Schwimmschule genutzt und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausdrücklich nicht.
Jeder Kursteilnehmer als auch sein gesetzlicher Vertreter kann der Speicherung, Verwendung als auch Verarbeitung der personenbezogenen Daten jederzeit ganz oder auch teilweise gegenüber der Schwimmschule in Textform widersprechen sowie ihre Löschung verlangen.
§10 Allgemeine Bestimmungen:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder sich aus anderen Gründen als nicht anwendbar erweisen, so bleiben die übrigen Vereinbarungen des Vertrages wirksam. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung treten anstelle derentsprechenden Bestimmung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.